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PKV-Experte und Versicherungsmakler Peter Müller zum immer aktuellen Thema (Gesundheitsreform) private Krankenversicherung (Privatpatient). Sie erhalten Hilfe und Beratung beim Abschluß einer guten und preiswerten privaten Krankenvollversicherung (PKV); nicht "teuer billig", dazu später mehr (z.B. mit zu hohen Selbstbeteiligungen jedes Jahr).
Als freier Versicherungsmakler und Krankenversicherungsspezialist vergleiche und berate ich neutral und ungebunden zum wichtigen Thema private Krankenversicherung für leitende Angestellte, Selbständige und freiwillig versicherte Freiberufler. Neben der besseren medizinischen Behandlung können auch Jungunternehmer und Existenzgründer erhebliche Beiträge und damit Kosten am Anfang Ihrer neuen Tätigkeit sparen.
Letzte Meldung Beitragserhöhung: Folgende Versicherer erhöhten die Preise / Beiträge / Tarife der privaten Kranken- und Beihilfe-Versicherung: ... weiter lesen Dadurch haben die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht der PKV von mindestens 4 Wochen wegen Beitragsanpassung.
Angestellte, Beamte, Freiberufler oder Selbständig; durch unseren Krankenversicherungsvergleich mit persönlicher Beratung können Sie sich günstig privat kranken versichern - als Privatpatient versichert werden - Krankenkassen Beitrag sparen
Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Kunden in ganz Deutschland. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, sogenannten Einfirmenvertreter, haben Makler Zugriff auf nahezu alle Versicherungsgesellschaften und privaten Krankenversicherer. Daher können wir einen objektiven Vergleich - Versicherungsvergleich - private Krankenversicherung bieten.
Unser für Sie kostenloser Maklerservice: Neutral und unabhängig von den Gesellschaften, Persönliche Internetberatung, persönliche Telefonberatung, Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung, persönliche Beratungsbesuche bei Bedarf.
Unsere Aufgabe besteht darin die derzeit beste Krankenversicherung zu ermitteln, in Bezug auf Leistungen und günstigem Versicherungsbeitrag. Wir beraten Sie persönlich und telefonisch.
Privatpatient bzw. Private Krankenversicherung für € 59,- oder € 49,- oder nur 29,- Euro Monatsbeitrag als Erwachsener? Nicht Beamte oder Beihilfeberechtigte? Abgesehen von den Leistungen nur über extrem hohe Eigen- bzw. Selbstbeteiligung erreichbar.
Wer darf sich privat Krankenversichern - eine private Krankenversicherung abschliessen?
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro (Gesamteinkünfte inkl. Nebenjobs)
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- u. Bundestagsabgeordnete
Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet grundsätzlich erheblich mehr Leistungen als die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Dies in der Regel auch noch zu einem günstigeren Beitrag. Diese Beitragsersparnis zur Krankenversicherung können Sie zur Lücke in der Altersversorgung benutzen oder einfach sparen. Lassen Sie uns Versicherungsspezialisten durch Krankenversicherungsvergleiche den für Ihre Ansprüche optimalen Tarif eines privaten Krankenversicherers herausfinden.
- Wegfall der Drei-Jahres-Regelung - Erleichterter Wechsel in die PKV seit November 2010
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.
Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.
Quelle: http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010
Versicherungshighlights einer Privaten Krankenversicherung
- Beitragsrückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen
- Beitragssenkung durch mögliche Selbstbeteiligung
- Beitrag unabhängig vom Einkommen
- freie Medikamentenwahl
- schnelle Diagnostik und Apparate-Medizin
- Jungunternehmertarif
- Existenzgründertarif
- Freiberuflertarif
- Beamtentarif freie Heilfürsorge
- Freie Arztwahl
- Privatpatient beim Arzt
- Privatpatient beim Zahnarzt
- Privatpatient im Krankenhaus
- Privatpatient bei ambulanter Operation
- Privatpatient beim Heilpraktiker
- Freie Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung
- Einzelzimmer bzw. Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Bad und Toilette
- Kostenerstattung aller medizinisch notwendigen
Behandlungen und Medikamente- keine Bindung an Gebührenordnung (GOÄ/GOZ)
der Ärzte (GOÄ) und der Zahnärzte (GOZ)- Fahrtkostenerstattung
- Zahnersatz je nach Tarif bis 100%
- Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung
- Heilpraktikerbehandlung
- Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif
- Sondertarife für Existenzgründer und Selbständige
Beispiele zu Tarifen der privaten Krankenversicherung (Jas):Gesellschaft 1
100% Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung durch Allgemeinmediziner und praktische Ärzte, Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und Not- oder Bereitschaftsärzte (80% Erstattung sonstiger Facharztrechnungen ohne Erstbehandlung durch einen der o.g. Ärzte, sonst ebenfalls 100%); und stationäre Behandlung (Regelleistung im Mehrbettzimmer), 100% Zahnbehandlung sowie 60% Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie (mit Höchstsätzen). Option auf Höherversicherung. 750 EUR Selbstbehalt im Jahr auf den gesamten Kompakttarif.
Gesellschaft 2
Kompakttarif, speziell für Selbständige und Freiberufler - 100% Erstattung einer ambulanten Heilbehandlung, der allgemeinen Krankenhausleistungen mit Unterkunftszuschlag für das Einbettzimmer / Zweibettzimmer, für wahlärztliche und belegärztliche Leistungen (Privatpatient im Krankenhaus) und für Zahnbehandlung bzw. Kieferorthopädie; 75% Erstattung für Zahnkronen, Zahnersatz und implantologischen Leistungen. Selbstbehalt über alle Bereiche 3.300 EUR. Besondere Serviceleistungen durch ein Gesundheitstelefon wie medizinische Information u. Beratung bei ambulanter, zahnärztlicher u. stationärer Heilbehandlung, 24 Stunden-Service bei Auslandsreisen.
Link: Gesetzlich oder privat kranken versichern? Stellungnahme vom PKV (Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zum aktuellen Thema private Krankenversicherung - Privatpatient werden, privat versichert - hervorgerufen durch die aktuelle Gesundheitsreform.
Link zu einer umfassenden Ausführung um das Thema Krankenversicherung. (4 Seiten PDF)
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Unterschied Beruf Versicherungsmakler zum normalen Versicherungsvertreter
Der Versicherungsmakler
Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.
Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.
Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen (Mitarbeitern) zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).
Zu den Versicherungsmaklern gehören auch Kreditversicherungsmakler und Factoring-Makler
Die Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist wichtig für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherungsmaklers und der Versicherungsgesellschaft.
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Versäumt der Versicherungsmakler, Unterlagen, die der Versicherte ihm einreicht, an die Versicherung weiterzuleiten, gelten diese Unterlagen im Allgemeinen nicht als in den Kenntnisbereich der Versicherung gelangt. Im Speziellen sind die Zusammenarbeitsverträge des Maklers mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften maßgebend.
Besonderheit PKV: Laufende Schwangerschaft während der Antragstellung zur Privatversicherung
Versicherungsmakler Peter Müller vermittelt auch private Krankenversicherungen für die schwangere Kundin / Antragstellerin. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten keinen Versicherungsschutz beim Abschluss einer neuen Krankenversicherung für eine laufende Schwangerschaft. Andere private Krankenkassen schränken die Leistungen für die aktuelle Schwangerschaft ein (z.B. nur Regelleistungen im Krankenhaus ohne die privat ärztlichen Wahlleistungen Chefarzt, Privatstation mit Zwei- oder Einbett-Zimmer inkl. eigenem Bad und Toilette uvm.). Wir bieten Schwangeren auf Wunsch namhafte Privatversicherungen mit vollem Leistungsumfang als Privatpatientin ohne Einschränkungen.
Das neugeborene Kind wird auf Wunsch nach der Geburt ohne Gesundheitsfragen mit versichert; im selben oder auch in einem günstigeren Tarif mit weniger Leistungen, als dem Kranken-Versicherungsvertrag der Mutter (Kinderversicherung). weiterlesen bitte klicken
- Berlin - Dresden - Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - Mülheim - München -
EU Private Krankenversicherung Vergleiche neutral: Privatpatient Beitrag günstig privat versichern. Kranken-Versicherungsmakler zur privaten Krankenversicherung PKV für Selbständige, Jungunternehmer u Existenzgründer, Angestellter, freiwillig Versicherte und Beamte.
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