Letzte Meldung
- Erleichterter Wechsel in die PKV. Wegfall der Drei-Jahres-Regelung November 2010
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.
Weil die neuen Regelungen bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft treten, scheiden Ende diesen Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.
Quelle: http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010
Kündigungstermine PKV und GKV: Aktuelles Thema private Krankenversicherungen (Privatpatient) von Versicherungsmakler Peter Müller. Sie erhalten Hilfe und Beratung beim Wechsel in oder der privaten Krankenversicherung (PKV. Als freier Versicherungsmakler berate ich neutral und unabhängig zum wichtigen Thema private Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler, leitende Angestellte, freiwillig gesetzlich Versicherte und Beamte (Öffentlicher Dienst). Natürlich auch Beratung für Existenzgründer.
Kündigungstermine für Ihre Krankenversicherung
- Regulärer Kündigungstermin 30.09.2011 für die PKV = Private Krankenversicherung
Der 30.09. jedes Jahr ist bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.).
- Ausserordentlicher Kündigungstermin wegen Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2011
Wenn Sie erst im Januar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.
- Regulärer Kündigungstermin für die GKV = Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse
für freiwillig gesetzlich Versicherte GKV ist der reguläre Termin zur Kündigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse der Letzte des übernächsten Monats. Beispiel: Kündigung im Januar zum 31. März. Ab dem April kann in diesem Fall die neue Krankenversicherung beginnen.
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können Sie sich günstiger krankenversichern
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Als unabhängiger Versicherungsmakler biete ich einen objektiven Vergleich - Versicherungsvergleich - private Krankenversicherung, im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, der nur eine Gesellschaft verkaufen darf.
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Wer kann sich privat Krankenversichern - eine private Krankenversicherung beantragen?
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 49.500 Euro inkl. Nebenjobs (2008: 48.150 Euro, 2007: 47.700 Euro)
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- u. Bundestagsabgeordnete
Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet oft mehr Leistungen als die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Dies meist zu einem günstigeren Preis. Diese Beitragsersparnis zur Krankenversicherung können Sie zur Lücke in der Altersversorgung benutzen oder einfach sparen.
Link: Gesetzlich oder privat kranken versichern? klicken
Stellungnahme vom PKV (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.) zum aktuellen Thema private Krankenversicherung - Privatpatient werden, privat versichert - hervorgerufen durch die aktuelle Gesundheitsreform.
Link zu einer umfassenden Ausführung um das Thema Krankenversicherung. (4 Seiten PDF)
Haben Sie Fragen? Bitte Kontakt
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Nur einige der Gesellschaften, die ich als Versicherungsmakler anbiete















Einige wichtige Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich
Allgemeiner Bereich
Primärarzttarife
Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den
Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne
Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.
Beitragsrückerstattung
Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in
Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig).
Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in
den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat,
und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens.
Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte, weil Sie teilweise 50% zurück erhalten, wodurch die Krankenversicherung fast kostenlos ist. Die andere Hälfte wurde ja schon vom Arbeitgeber-Anteil finanziert.
Leistungsbereiche ambulant/stationär/dental:
Ambulanter Bereich
Heilpraktiker
Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de - Fon +49 221 121213
Gebührenordnung für Ärzte
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes
Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden
können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter
Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung
(schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden
(genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall)
festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte (öffentlicher Dienst)
Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B.
Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.
Freie Wahl des Behandlers
(z.B. Psychotherapeuten oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten)
Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den
niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen
durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.
Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassen
Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht
nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.
Begriffe zur Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Wer bereit ist, sich mit einem bestimmten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt
deutlich weniger. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prämie, als auch für die Prämie inklusive SB. Es
lohnt sich besonders für Selbständige, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber am Beitrag, nicht
aber am Selbstbehalt beteiligt. Es handelt sich um jährliche (kumulierte) Größen.
Absolute Selbstbeteiligung
Bei einer absoluten Selbstbeteiligung leistet die Versicherung erst nach Überschreiten des festgelegten
Betrags.
Prozentuale Selbstbeteiligung
Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung muss für jede Rechnung ein bestimmter Prozentsatz selbst
geleistet werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.
Stationärer Bereich
Krankenhaus
Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische
Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im
Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet Ihnen das
Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte
(Chefarztbehandlung).
Zweibettzimmer
Der Versicherte hat Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Wenn er in ein Einbettzimmer möchte, muss
er die Differenz bezahlen. Zahlen manche Kunden von ihrer Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung.
Mehrbettzimmer
Dies entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne Chefärzte, eigenes Badezimmer, Toilette usw
Privat- / Chefarztbehandlung
Umfasst die ärztlichen Wahlleistungen, d.h. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw.
den Arzt nach Wahl. Die Wahl eines Ein- bzw. eines Zweibettzimmers ist meist mit einer
Privatarzt-Behandlung verbunden.
Stationärer Bereich (speziell für Vollversicherung)
Erstattung nicht nur im Notfall und nicht nur bei bestimmten Krankheiten
Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall,
nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Dentaler Bereich
Leistungen im Zahnbereich
Der Zahnbereich umfasst die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.
Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und
Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.
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BAP Kündigung Wechsel Private Krankenversicherung Vergleich neutral: Versicherungsmakler zur privaten Krankenversicherung PKV für Selbständige, Existenzgründer, Angestellte, freiwillig Versicherte.